AGB
B2B-Liefer- und Verkaufsbedingungen der Die Energie DE GmbH, Pferdestraße 17,49084 Osnabrück
Abschnitt I. – Allgemeiner Teil
Diese allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen der Die Energie DE GmbH (im Folgenden „Die Energie DE GmbH“) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen abweichende Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z.B. Einkaufsbedingungen) des Kunden/Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, die Die Energie DE GmbH hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn die Die Energie DE GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge, ohne dass es eines neuerlichen Hinweises bedarf.
- Vertragsgegenstand
1.1. Die Die Energie DE GmbH entwickelt für ihre Kunden insbesondere Konzepte u.a. in den Bereichen Energiemanagement und Photovoltaik und setzt diese im Wesentlichen durch Lieferung der Komponenten, z.B. Solarpanels, Wechselrichter und Speicherte, um. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Die Energie DE GmbH und den Kunden/Auftraggebern, auch soweit sie nicht die in Satz 1 beschriebenen Vertragsgegenstände betreffen (Lieferung sonstiger Handelswaren).
1.2. Kunden i. S. d. Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Unternehmer und als auch juristische Personen des öffentlichen Rechts. Sind Kunden Verbraucher, so gelten die gesonderten B2C-AGB, soweit durch sie abweichendes vereinbart wird.
- Vertragsschluss
2.1. Vertragsangebote der Die Energie DE GmbH, insbesondere die mit “Angebot” überschriebenen Leistungsaufstellungen, sind freibleibend. Beabsichtigt der Kunde, ein Vertragsverhältnis mit der Die Energie DE GmbH einzugehen, so bedarf es zum Zustandekommen des Vertrags nach Eingang einer entsprechenden Erklärung des Kunden (z.B. Bestellung, Auftragserteilung) einer Annahme dieses Vertragsangebots durch die Die Energie DE GmbH (Auftragsbestätigung), soweit nicht ein gesonderter Vertragstext ausgefertigt wird. Mit der Auftragserteilung sichert der Kunde seine Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit zu.
2.2. Die Die Energie DE GmbH ist berechtigt, ein Vertragsangebot des Kunden (Bestellung, Auftragserteilung) innerhalb von 14 Tagen nach Eingang (Zugang) anzunehmen. Geht das Vertragsangebot des Kunden auf elektronischem Wege ein, so stellt eine Zugangsbestätigung auf gleichem Wege noch keine verbindliche Annahme des Vertragsangebotes des Kunden dar.
2.3. Zur Verfügung gestellte Probeexemplare sind bloße Orientierungsmuster; die Eigenschaften der Probeexemplare gelten ausdrücklich nicht als zugesichert. Soweit die Die Energie DE GmbH bei der Erstellung von Planungsleistungen Wirtschaftlichkeitsberechnungen, sonstige Ertragsberechnungen oder Finanzplanübersichten erstellt, so gilt Folgendes: Sämtliche Berechnungen stellen – soweit nicht ausdrücklich in dem jeweiligen Vertragswerk anders bezeichnet – lediglich Beispielsrechnungen ohne jedweden verbindlichen Charakter dar. Sämtliche Berechnungsgrundlagen (so beispielsweise Energiepreise und alle sonstigen Berechnungsgrundlagen) haben lediglich beispielhaften Charakter. Die Die Energie DE GmbH steht in keiner Art und Weise für die sachliche und rechnerische Richtigkeit ein, ebenso wenig für die Richtigkeit von getroffenen Annahmen im Zusammenhang mit jeglichen Berechnungen.
2.4. Soweit die Die Energie DE GmbH die technische Dokumentation (Montage- bzw. Installationsanleitung, Bedienungsanleitung, Wartungsanleitung) Abbildungen, Zeichnungen, technische Beschreibungen, Fertigungs- und Funktionsskizzen sowie sonstige Unterlagen an den Kunden übergibt, sind die darin gemachten Angaben für die Die Energie DE GmbH nicht bindend, soweit die Die Energie DE GmbH nicht ausdrücklich zur verbindlichen Grundlage des Vertrages erklärt. Das gilt auch für Angaben in Verkaufsprospekten. Technische Änderungen in Katalogen, Webseiten und technischen Dokumentationen bleiben vorbehalten.
2.5. An Abbildungen, Zeichnungen, technische Beschreibungen, Fertigungs- und Funktionsskizzen sowie sonstigen Unterlagen im Sinne von technischen Dokumentationen behält sich die Die Energie DE GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor. Unbeschadet sind Rechte Dritter an diesen Unterlagen. Der Kunde darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob diese als vertraulich gekennzeichnet sind.
2.6. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer der Die Energie DE GmbH. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine etwaige Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Die Die Energie DE GmbH ist jedoch berechtigt, den Vertragsschluss durch Lieferung von qualitativ und preislich adäquaten, anderweitig beziehbaren Komponenten herbeizuführen.
2.7. Bei den Preiskalkulationen wird vorausgesetzt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Positionen unverändert bleiben, etwaig notwendige Vorarbeiten oder Leistungen des Kunden bereits vollständig ausgeführt sind und die Die Energie DE GmbH ihre Leistungen ohne Behinderung und ohne Unterbrechung erbringen können. Die Angebote basieren jeweils auf der Leistungsbeschreibung des Kunden ohne Kenntnis der örtlichen Verhältnisse. Die Energie DE GmbH behält sich das Recht vor, die Vertragsleistung nach Vertragsschluss einseitig anzupassen, wenn nur so die anwendbaren Sicherheitsbestimmungen oder andere gesetzliche Anforderungen oder die von der Installation und den damit zusammenhängenden Bauteilen erwartete Funktion es erfordern. Zusammen mit der Benachrichtigung des Kunden wird die Die Energie DE GmbH die damit einhergehende Preisanpassung mitteilen.
- Lieferung und Leistung
3.1. Die Lieferung des Leistungsgegenstands erfolgt an die in der Leistungsaufstellung angegebene inländische Anschrift des Kunden. Lieferungen in das Ausland erfolgen nach gesonderter Vereinbarung über die Transportkosten. Die Die Energie DE GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass zum vorgesehenen Lieferzeitpunkt das Produkt ordnungsgemäß am vereinbarten Lieferort abgeliefert werden kann.
3.2. Mit Übergabe des Leistungsgegenstands an den von der Die Energie DE GmbH bestimmten Frachtführer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Leistungsgegenstands auf den Kunden über. Die Die Energie DE GmbH wird auf schriftlichen Wunsch des Kunden eine entsprechende Frachtversicherung auf Kosten des Kunden abschließen.
3.3. Termine und Fristen sind unverbindlich, wenn die Die Energie DE GmbH sie nicht als Fixtermin bezeichnet und deren Einhaltung schriftlich zusichert. Voraussetzung der Einhaltung aller Termine ist, dass der Kunde sämtliche von ihm zu stellenden erforderlichen Unterlagen übergeben und eigene (Vor-)Leistungen erbracht hat. Soweit und solange hindernde Umstände (z.B.: Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik oder Aussperrung, Betriebsstörungen) eintreten, welche die Die Energie DE GmbH oder beauftragte Dritte die Erbringung der Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen oder soweit und solange der Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht vorgenommen hat, ist die Die Energie DE GmbH von der Einhaltung der fixen Liefer- und Leistungstermine entbunden. Sie ist zudem berechtigt, die vereinbarten Fixtermine und Fristen für die voraussichtliche Dauer der hindernden Umstände hinauszuschieben. Dies gilt nicht, soweit die hindernden Umstände von der Die Energie DE GmbH schuldhaft herbeigeführt wurden. Die Die Energie DE GmbH wird den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von den hindernden Umständen und deren Auswirkung auf die Lieferung/Leistung informieren.
3.4. Beträgt der Zeitraum, in welchem die den Fixtermin hindernden Umstände vorliegen, nicht nur eine unerhebliche Zeit, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts ist die Die Energie DE GmbH verpflichtet, etwaige bereits vom Kunden empfangene Leistungen zurück zu gewähren. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von der Die Energie DE GmbH innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder an der Leistung festhält.
3.5. Die Die Energie DE GmbH ist bei nicht rechtzeitiger oder grundlos verweigerter Annahme der Ware berechtigt, wahlweise vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 20% der Rechnungssumme zu verlangen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der Schaden geringer ist.
- Garantien
4.1. Sämtliche Angaben und Leistungsbeschreibungen stellen als solche keine Garantien im Sinne von § 443 BGB dar. Die Die Energie DE GmbH gibt – so weit nicht ausdrücklich vereinbart – keine eigenen Garantien ab. Sie weist höchstens auf Garantien des Herstellers oder eines Dritten hin. Das betrifft insbesondere Leistungs- und Produktgarantien.
4.2. Leistet der Hersteller der Produkte oder ein Dritter aus der Lieferkette eine Garantie neben den gesetzlichen Rechten, so gilt diese ausschließlich im Verhältnis des Kunden zum Hersteller. Zur Wahrung der Garantieansprüche hat sich der Kunde im Falle des Auftretens von unter die Garantie fallenden Fehlern/ Mängeln direkt an den Hersteller bzw. den Dritten zu wenden. In vorstehendem Falle wird der Kunde auch die Die Energie DE GmbH im Hinblick auf die eventuelle Geltendmachung von Ansprüchen informieren und ihn über die Handhabung der Garantie durch den Hersteller bzw. den Dritten auf dem Laufenden halten.
- Eigentumsvorbehalt und Sicherung
5.1. Die gelieferten Gegenstände bleiben Eigentum der Die Energie DE GmbH, bis der Kunde sämtliche aus der Geschäftsbeziehung resultierenden Ansprüche erfüllt hat. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Gegenstände untersagt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die Die Energie DE GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
5.2. Der Kunde ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Die Energie DE GmbH nicht berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs umzubilden und zu verarbeiten. Im Falle des Erlöschens des Eigentums infolge gesetzlichen Eigentumsübergangs, insbesondere durch Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung, verpflichtet sich der Kunde, mit Abschluss des Vertrags der Die Energie DE GmbH einen (Mit-) Eigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts zu übertragen.
5.3. Bei Pflichtverletzungen, insbesondere Zahlungsverzug des Kunden, ist die Die Energie DE GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und die Vorbehaltsware zur Tilgung der gesicherten Forderungen zu verwerten oder die Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware durch die Die Energie DE GmbH erfordert keinen Rücktritt vom Vertrag. Der Kunde ist verpflichtet, der Die Energie DE GmbH die bereits gezogenen Nutzungen zu erstatten.
5.4. Überlässt der Kunde den Leistungsgegenstand wiederum eigenen Abnehmern, tritt er schon mit Abschluss des Vertrages zwischen ihm und der Die Energie DE GmbH die ihm aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde gegen seine Abnehmer zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe ab. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Der dem Lieferanten abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen. Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Lieferanten erfolgt. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Der Kunde hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass der Abnehmer erst mit dieser Zahlung Eigentum erwirbt. Der Unternehmer wird ermächtigt, die an die Die Energie DE GmbH abgetretenen Forderungen im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs für eigene Rechnung und in eigenem Namen einzuziehen. Diese Ermächtigung kann von der Die Energie DE GmbH für den Fall, dass sich der Unternehmer in Zahlungsverzug befindet, widerrufen werden. Widerruft die Die Energie DE GmbH diese Ermächtigung, hat der Unternehmer der Die Energie DE GmbH auf Verlangen alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen.
5.5. Verbindet der Kunde den Liefergegenstand oder die hiermit gefertigte Neuware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an die Die Energie DE GmbH ab.
- Zahlungen
6.1. Die Vergütung für die Lieferungen und Leistungen von der Die Energie DE GmbH richtet sich nach dem Vertrag. Die Preise gelten ab Lager zzgl. der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und zzgl. der Verpackungs- und Versandkosten. Die Die Energie DE GmbH stellt dem Kunden eine Rechnung aus, die die jeweils zur Zeit der Rechnungsstellung gültige Umsatzsteuer ausweist. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen in vollem Umfang bei Entgegennahme der Leistung, spätestens aber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung fällig und ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
6.2. Bei Werk- bzw. Werklieferungsverträgen kann die Die Energie DE GmbH angemessene Abschlagszahlungen für die erbrachten Leistungen verlangen und die Fortführung der Arbeiten von deren Ausgleich abhängig machen.
6.3. Der Kunde kommt mit der Zahlung 14 Kalendertage nach Entgegennahme der Leistung, spätestens jedoch 7 Kalendertage nach Zugang der Rechnung in Verzug, außer er hat die für den Verzug maßgeblichen Umstände nicht zu vertreten. Im Falle des Zahlungsverzuges eines Kunden, der Unternehmer ist, ist die Die Energie DE GmbH dazu berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Die Die Energie DE GmbH ist berechtigt, höhere Verzugszinsen zu verlangen, soweit deren Höhe nachgewiesen ist.
6.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden oder in dem Falle, dass nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist die Die Energie DE GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld des Kunden aus allen Verträgen fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen oder sich nach Ablauf einer angemessenen Frist unbeschadet anderweitiger Rechte vom Vertrag zu lösen.
6.5 Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind
6.6. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
- Haftung und Schadensersatz
7.1. In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet die Die Energie DE GmbH Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur
– bei Vorsatz unbeschränkt;
– bei grober Fahrlässigkeit nur in Höhe des typischen vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte, jedoch unbeschränkt, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte der Die Energie DE GmbH verursacht wurde;
– bei einfacher Fahrlässigkeit nur aus Verletzung einer wesentlichen Pflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, nur in Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens, der durch die Pflicht verhindert werden sollte, jedoch beschränkt auf 250.000 € pro Schadensfall, insgesamt höchstens 500.000 € aus dem Vertrag;
– unabhängig vom Vorstehenden bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die Die Energie DE GmbH eine Garantie übernommen hat, entsprechend der Garantiebedingungen.
7.2. Für alle Ansprüche gegen die Die Energie DE GmbH auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt – außer in den Fällen unbeschränkter Haftung- eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 2 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Die abweichend geregelte Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln bleibt von den Regelungen dieses Absatzes unberührt. Gleichsam gilt die Verjährungsfrist dieses Absatzes nicht, soweit § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) längere Verjährungsfristen vorsieht.
7.3. Die Die Energie DE GmbH haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Die Energie DE GmbH oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung des Lieferanten für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 10 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer der Die Energie DE GmbH etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen.
7.4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den
vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
- Technische Beratung
8.1. Etwaige anwendungstechnische Beratung durch die Die Energie DE GmbH in Wort, Schrift oder durch Versuche außerhalb einer gesonderten Vereinbarung zur Beratung (vergütungspflichtiger Beratungsvertrag), erfolgt nach bestem Wissen, gilt jedoch nur als unverbindlicher Hinweis, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter, und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung der von Die Energie DE GmbH gelieferten Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.
8.2. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgen außerhalb der Kontrollmöglichkeiten von der Die Energie DE GmbH und liegen im ausschließlichen Verantwortungsbereich des Kunden.
- Gemeinsame Bestimmungen
9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Ansprüche aus dem Vertrag ist der Sitz von der Die Energie DE GmbH, sofern der Kunde Kaufmann ist. In diesem Fall ist die Die Energie DE GmbH jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
9.2. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.
9.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
9.4. Änderungen dieser AGB werden über den Internetauftritt der Die Energie DE GmbH bekannt gegeben und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich der Änderung widerspricht. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung an die Die Energie DE GmbH absenden.
9.5. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Die Energie DE GmbH die Installation als Referenz benennen und mit Fotos der Installation werben darf.
Abschnitt II – Besondere Bedingungen für Lieferleistungen
- Gefahrübergang
1.1. Die Energie DE GmbH schuldet ohne anderslautende Vereinbarung Lieferung ab Werk. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, wenn der Gegenstand zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Dies gilt auch für den Fall, dass frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist.
1.2. Ist vereinbart, dass der Kunde die Waren abholt, so geht abweichend von vorstehenden Bestimmungen die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Bereitstellung der Ware zur Abholung und deren Anzeige gegenüber dem Kunden auf diesen über.
- Haftung für Sachmängel
2.1. Alle diejenigen Gegenstände sind nach Wahl der Die Energie DE GmbH unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Die von den Parteien vereinbarte oder vorausgesetzte Beschaffenheit bezieht sich immer auf Produkteigenschaften/ -spezifikationen oder Produktverhalten unter normalen Nutzungsbedingungen (Einhaltung der maximalen jährlichen Brenndauer, ordnungsgemäße Montage, Einhaltung der maximalen Spannungshöhe) und unter Einhaltung der Anweisungen in der betreffenden Bedienungsanleitung oder der Die Energie DE GmbH. Es bestehen keine Mängelansprüche, soweit es sich lediglich um eine unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder eine nur unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der Sache handelt. Es bestehen keine Mängelansprüche bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes, Blitzschlags, Überspannung oder anderer äußerer Einflüsse entstanden sind, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden von dem Kunden oder einem Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsmaßnahmen vorgenommen, so bestehen für diese und daraus resultierende Folgen keine Mängelansprüche.
2.2. Der Kunde hat die erhaltene Ware unverzüglich auf Fehler zu prüfen und der Die Energie DE GmbH schriftlich und spezifiziert mitzuteilen. Die Rügefrist des § 377 HGB beträgt in diesem Falle 5 Werktage. Diese Frist gilt nicht für versteckte Mängel, die bei der Untersuchung nicht erkennbar waren. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach deren Entdeckung geltend gemacht werden. Die Rügen sind so rechtzeitig vor einer Be- und Verarbeitung mitzuteilen, dass die Die Energie DE GmbH noch Abhilfe schaffen kann. Versäumt der Kunde die Rüge, verliert er etwaige Gewährleistungsrechte. Mängelansprüche verjähren in einem Jahr vom Tag der Ablieferung an gerechnet. Soweit eine Nachbesserung zweimal fehlgeschlagen ist, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern.
2.3. Auch dann, wenn der Kunde die Sache auf Anweisung des Käufers an einen Dritten geliefert hat, trifft den Kunden die Rügeobliegenheit nach § 377 HGB. Dies gilt auch im Fall der Durchlieferung an einen nicht kaufmännischen Abnehmer.
2.4. Wenn der Kaufgegenstand innerhalb der Verjährungsfrist einen Mangel aufweist, dessen Ursache bereits bei Gefahrübergang gegeben war, ist die Die Energie DE GmbH nach ihrer Wahl verpflichtet, unentgeltlich nachzubessern oder einen neuen Kaufgegenstand zu liefern.
2.5. Für den Fall, dass Die Energie DE GmbH nach § 439 Abs. 3 BGB in Anspruch genommen wird, so ist Die Energie DE GmbH berechtigt, den Aus- und Einbau der mangelhaften Sache selbst vorzunehmen oder vornehmen zu lassen sowie die Nacherfüllung auf eine bloße Neulieferung ohne Ein- und Ausbaukosten zu beschränken, wenn sich der Einzelkaufpreis der mangelhaften Sache auf weniger als 70% der Ein- und Ausbaukosten beläuft.
Abschnitt III – Besondere Bedingungen für Werkleistungen
- Leistungen von der Die Energie DE GmbH
1.1. Die Die Energie DE GmbH kann sich verpflichten, die vom Kunden bereitgestellten Komponenten betriebsfertig zu montieren. Betriebsfertig ist der Werkgegenstand in einem solchen Fall, wenn die technische Betriebsbereitschaft der Anlage hergestellt wird.
1.2. Die Die Energie DE GmbH ist berechtigt, sich zur Durchführung des Vertrages Dritter zu bedienen.
- Voraussetzungen für die Montageleistung
2.1. Der Kunde hat auf seine Kosten dafür zu sorgen, dass die Montage, Aufstellung und/oder Inbetriebnahme vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann.
2.2. Der Kunde gestattet der Die Energie DE GmbH und ihren Erfüllungsgehilfen uneingeschränkten Zugang zu dem Montageplatz, soweit dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung erforderlich ist.
2.3. Der Kunde sichert zu, dass eine etwaig zur Montage des jeweiligen Werkgegenstandes erforderliche öffentlich-rechtliche Anzeige bei der zuständigen Baubehörde erfolgt ist, und etwaige sonstige öffentlich-rechtliche Gestattungen eingeholt worden sind. Die Die Energie DE GmbH kann von dem Kunden entsprechende Nachweise verlangen.
2.4. Kommt der Kunde hinsichtlich der Werkleistung in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft seine Mitwirkungspflichten, so ist die Die Energie DE GmbH berechtigt, Ersatz des ihr entstandenen Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen.
- Abnahme
3.1. Die Abnahme erfolgt durch den Kunden nach betriebsfertiger Montage des Werkgegenstandes. Über die Abnahme ist ein Protokoll anzufertigen, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Die Die Energie DE GmbH kann sich bei der Abnahme und Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls von einem Dritten vertreten lassen.
3.2. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde den Werkgegenstand nicht innerhalb einer ihm von der Die Energie DE GmbH gesetzten angemessenen Frist abnimmt, obwohl der Kunde dazu verpflichtet ist. Weiter gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Kunde den Werkgegenstand – insbesondere nach Rechnungsstellung – in Gebrauch nimmt.
- Gewährleistungsrechte
4.1. Der Kunde hat Sachmängel gegenüber der Die Energie DE GmbH unverzüglich zu rügen. Zeigt sich nach Abnahme ein Mangel an der Installation des Werkgegenstandes, ist die Die Energie DE GmbH zunächst zur Nachbesserung oder Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist berechtigt.
4.2. Es bestehen keine Mängelansprüche, soweit es sich lediglich um eine nur unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, natürliche Abnutzung oder Schäden handelt, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes, Blitzschlags, Überspannung oder anderer äußerer Einflüsse entstanden sind, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Während der Gewährleistungsfrist darf der Werkgegenstand nur durch qualifizierte Fachleute gewartet und instandgehalten werden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass Unbefugte keinen Zugang zu der Anlage haben. Werden von dem Kunden oder einem Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsmaßnahmen vorgenommen, so bestehen für diese und daraus resultierende Folgen keine Mängelansprüche.
4.6. Gewährleistungsansprüche verjähren in zwei Jahren nach Abnahme der Montagearbeiten, soweit das Gesetz nicht längere Verjährungsfristen vorsieht.
4.7. Für den Fall, dass Die Energie DE GmbH wegen des Mangels, der nicht in der Montageleistung begründet ist, nach § 635 BGB in Anspruch genommen wird, so ist Die Energie DE GmbH berechtigt, die Nacherfüllung auf eine bloße Neulieferung ohne Ein- und Ausbaukosten zu beschränken, wenn sich der Einzelkaufpreis der mangelhaften Sache auf weniger als 70% der Ein- und Ausbaukosten beläuft.